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Public performance,
Miriam Piecuch,
Kommunikationsberatung & PR

Hegestrasse 40,
20251 Hamburg

Telefon +49 40 23 80 12 84

E-Mail: hallo@publicperformance.de
Internet: www.publicperformance.de

Geschäftsführerin: Miriam Piecuch

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz
DE 27 67 30 04 1

Für den Inhalt verantwortliche Person gem. 6 MDStV: Miriam Piecuch

Haftungshinweis
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links.
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Datenschutz

Datenschutzerklärung

Die Nutzung dieser Website ist ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit Sie uns mit Ihren personenbezogenen Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) kontaktieren, erfolgt dies stets auf freiwilliger Basis. Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Beim Aufruf dieser Webseite werden die IP-Adressen der Besucher vom Domainprovider erfasst und in Logfiles für max. sieben Tage gespeichert. Dies hat den Zweck der Erkennung und Abwehr von Angriffen.

Verweise auf externe Internetseiten (Links)

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Aufbewahrung von Kundendaten

Wir bewahren die von Kunden erhobenen Personendaten, die zur Abwicklung von Aufträgen erhoben wurden, nach dem letzten Bearbeitungsvorgang aus buchhalterischen Gründen in der Regel 10 Jahre auf. Andere Daten bewahren wir nicht auf, solange diese zur Durchführung von Verträgen und zur Wahrung unserer Rechte notwendig sind. Vorbehalten sind längere gesetzliche und operationelle Aufbewahrungspflichten/-gründe.

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Landesbeauftragter für den Datenschutz Hamburg
Kurt-Schumacher-Allee 4
20097 Hamburg

Copyright

Alle Daten dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt. Jede Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe, unabhängig vom verwendeten Medium, stellt einen Urheberrechtsverstoß dar.

Version: 1.0
Stand: 15.01.2019

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gültig ab 01.12.2023

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von public performance, vertreten durch die Inhaberin Miriam Piecuch, im Folgenden kurz „Agentur“ genannt.

 

  1. Leistungen der Agentur
    1. Die Agentur übernimmt die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarte vertragsgemäße Beratung und Durchführung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.
    2. Bei Pauschalangeboten umfasst die darin enthaltene Beratungsleistung eine ausschließlich auf die Durchführung dieses Auftrages bezogene Beratung. Eine weitergehende Beratung bedarf eines gesonderten Auftrags.
    3. Alle zur Veröffentlichung von der Agentur erstellten Texte und sonstige Materialien werden dem Kunden per E-Mail zur Korrektur übermittelt. Bei Pauschalangeboten, die ein Korrekturrecht enthalten, kann der Kunde bis zu drei Korrekturgänge verlangen, sofern der Agentur eine angemessene Bearbeitungszeit hierfür eingeräumt wird.
       
  2. Aufgaben und Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Insbesondere hat der Kunde die Agentur mit allen ihm zur Verfügung stehenden Informationen zu versehen, die zur Durchführung der übernommenen Aufgaben erforderlich sind.
    2. Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, der Agentur im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese der Agentur umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass die Agentur die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält, insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Jugendschutz- und Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“. Für den Inhalt übertragener Daten ist allein der Kunde verantwortlich. Somit hat der Kunde sicherzustellen, dass die Inhalte der übertragenen Bilder und Texte nicht gegen Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere schließt dies Urheber- und Markenrechte ein. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei, die diese wegen der Ausführung eines Kundenauftrages gegen die Agentur geltend machen.
    3. Der Kunde hat die ihm vorgelegte Konzeption sowie die jeweils vorgeschlagenen Projekte und Maßnahmen ebenso wie die zur Veröffentlichung vorgesehenen Informationen innerhalb einer angemessenen Zeitspanne zu prüfen und zu genehmigen.
    4. Soweit der Kunde die Durchführung auf der genehmigten Konzeption basierender einzelner Projekte oder Maßnahmen storniert, ist er verpflichtet, die Agentur von allen bereits eingegangenen Verbindlichkeiten freizustellen und der Agentur alle Verluste zu ersetzen, die sich aus solchen Projekten oder Maßnahmen aufgrund des Abbruchs oder der Änderung ergeben. Zudem hat die Agentur Anspruch auf Vergütung für die bereits vorbereiteten und bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der getroffenen Vereinbarungen.
    5. Wird die Agentur durch eine unzureichende Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden – beispielsweise durch Zurückhaltung von Informationen oder anhaltende Nichterreichbarkeit – die Auftragsdurchführung unnötig erschwert, so kann er sich nicht auf Nichterfüllung vertraglicher Pflichten der Agentur berufen. Weitere Schadensersatzansprüche der Agentur bleiben unberührt.
       
  3. Datenschutz
    Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit der Agentur Daten über seine Person oder sein Unternehmen gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Beauftragung externer Dienstleister und für die sonstige Auftragsdurchführung notwendig sind. Die Agentur stellt dem Kunden keine Verteiler oder sonstige Kontaktdaten zur Verfügung zur Wahrung der DVGO und sonstiger Verpflichtungen und Bestimmungen.
     
  4. Beteiligung Dritter
    Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich der Agentur tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Die Agentur hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn sie aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten ihren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
     
  5. Rechte
    1. Die Agentur überträgt dem Kunden alle übertragbaren urheberrechtlichen und sonstige Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung der unter diesem Vertrag gewährten Leistungen einschließlich aller denkbaren Rechtspositionen an Entwürfen und Gestaltungen. Soweit nichts anderes bestimmt wird, ist diese Übertragung zeitlich, örtlich, nach dem Verwendungszweck und in jeder sonstigen Weise auf die Durchführung der jeweiligen Projekte und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit beschränkt. Ausgeschlossen von dieser Übertragungspflicht sind Pressekontakte und Verteiler, Rechte der Agentur an Tools und Softwareprogrammen sowie an eigenen Planungsverfahren, Methoden und darauf basierenden Darstellungsformen, die das unternehmensspezifische Know-how der Agentur darstellen.
    2. Die vorstehende Rechtsübertragung bzw. Gewährleistung ist mit den sonstigen Vergütungen an die Agentur abgegolten. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Die Agentur kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
       
  6. Haftung
    1. Die Agentur legt die von ihr entworfenen Vorlagen dem Kunden vor, damit dieser die darin enthaltenen sachlichen Angaben überprüfen kann. Gibt der Kunde die Vorlagen frei, übernimmt er die alleinige
      Haftung für die Richtigkeit der sachlichen Angaben.
    2. Die Agentur haftet nicht für die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Anzeigen, Entwürfe, Konzeptionen, Anregungen, Vorschläge usw.
    3. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Maßnahme trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, des Datenschutzrechts und der speziellen Werberechts- und Teledienstgesetze verstoßen. Der Kunden kann eine rechtliche Prüfung der in Auftrag gegebenen Leistung durch einen Rechtsanwalt verlangen, sofern er die damit verbundenen Kosten übernimmt.
    4. Die Agentur haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    5. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
    6. Die Haftung der Agentur ist begrenzt auf die im Einzelfall vereinbarte Vergütung.
    7. Alle abgestimmten Aktivitäten erfolgen auf Gefahr des Kunden.
    8. die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
    9. Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger Abstimmung – auch per E-Mail – zulässig.
       
  7. Referenzmarketing
    1. Die Agentur ist berechtigt Kunden als Referenzen zu nennen.
    2. Hierzu kann die Agentur insbesondere den Kunden auf der Website nennen indem das Logo des Kunden dort gezeigt wird. Dieses Recht erstreckt sich auch auf ehemalige Kunden. Maximal jedoch bis 10 Jahre nach Beendigung der Zusammenarbeit.
    3. Die Agentur darf den Kunden auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Sie darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
  1. Preisanpassungen 
  • Die Agentur behält sich vor die Preise und Honorare anzupassen und überprüft im jährlichen Turnus die Preise und Honorare. Insbesondere kann die Agentur die Preise bzw. Honorare an übliche Preissteigerungen im Markt anpassen, inflationsbedingte allgemeine Preissteigerungen oder bei Überleistungen durch die Agentur (wenn der Kunde regelmäßig mehr Kapaziäten und Leistungen abruft als vertraglich vorgesehen. Die Preisanpassungen erklärt die Agentur dem Kunden durch einseitige Erklärung und bedürfen. Da sie den Vertrag nicht ändern sondern aktualisieren bedürfen die Preisanpassungen keiner aktiven Zustimmung. Sollte der Kunde mit den Preisanpassungen nicht einverstanden sein, kann er den Vertrag ordenltich kündigen.
  1. Schlussbestimmungen
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
    2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
    3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
    4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg.